Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V. ist bemüht gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich diese Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.awo.mg

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV NRW erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Texte auf dieser Webseite sind nicht alternativ in leichter Sprache verfasst und verfügbar.
  • Videos sind nicht, oder nur teilweise mit Untertiteln vorhanden.
  • Die Karte auf der Kontaktseite ist direkt von Google Maps eingebettete und noch nicht vollständig Barrierefrei zugänglich
  • Das Captcha auf der Kassenseite von “Gut lernen” hat bisher noch eine Alternative.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5.01.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V.

Sarah von Kannen

Inklusionsbeauftragte

Limitenstraße 64-78

41236 Mönchengladbach

E-Mail: infoalternate_emailawo.mg

5. Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-italternate_emailmags.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.

6. Zusätzliche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

  1. Kontrastmodus
    • Beschreibung: Der Kontrastmodus verstärkt den Kontrast aller Textelemente auf das Maximum. Diese Funktion hilft Menschen mit Sehbehinderungen, Texte besser zu erkennen und zu lesen.
    • Nutzung: Um den Modus zu wechseln, öffnen Sie die Toolbar zur Barrierefreiheit im Header und aktivieren / deaktivieren Sie die Funktion über den Umschaltknopf.
  2. Ablenkungsfreier Modus
    • Beschreibung: Der ablenkungsfreie Modus deaktiviert alle Bilder auf der Website. Diese Funktion unterstützt Nutzer, die Schwierigkeiten haben, sich auf textbasierte Inhalte zu konzentrieren, indem visuelle Ablenkungen minimiert werden.
    • Nutzung: Um den Modus zu wechseln, öffnen Sie die Toolbar zur Barrierefreiheit im Header und aktivieren / deaktivieren Sie die Funktion über den Umschaltknopf.
  3. Vergrößerung der Schrift
    • Beschreibung: Mit dieser Funktion kann die Schrift auf der gesamten Website um einen Faktor vergrößert werden, ohne dass der Rest der Website skaliert wird. Dies ist besonders hilfreich für Nutzer mit Sehbehinderungen, die größere Texte benötigen.
    • Nutzung: Um die Schrift zu vergrößern, öffnen Sie die Toolbar zur Barrierefreiheit im Header und ändern Sie die Schriftgröße mit den Buttons plus und minus. Sie können die Schriftgröße auch über die Tastenkombinationen Alt + Plus (zum Vergrößern) und Alt + Minus (zum Verkleinern) anpassen.