Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V. ist bemüht gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich diese Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.awo.mg

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV NRW erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Texte auf dieser Webseite sind nicht alternativ in leichter Sprache verfasst und verfügbar.
  • Eine Vorlese-Funktion ist nicht vorhanden.
  • Videos sind nicht, oder nur teilweise mit Untertiteln vorhanden.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5.01.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V.

Sarah von Kannen

Inklusionsbeauftragte

Limitenstraße 64-78

41236 Mönchengladbach

E-Mail: infoalternate_emailawo.mg

5. Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-italternate_emailmags.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.